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Migrant wirft Lehrerin Handgranate vor die Füße und ruft »Allahu Akbar«

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Es wird immer skurriler in der BRD. Fachkräfte erlauben sich immer öfter Straftaten wie Diebstähle, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung bis hin zur Vergewaltigung. Mit der großen Flut an Invasoren, die unser Land besetzen, kamen auch Kämpfer aus den Reihen des IS in die BRD. Ohne jegliche Kontrolle oder Registrierung halten sie sich mitten unter uns auf und warten nur darauf, losschlagen zu können.

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An einer Düsseldorfer Schule kam es nun zu einem besonderen Fall. Ein 15-Jähringer aus Marokko warf ohne Vorwarnung auf dem Pausenhof eine Handgranate vor die Füße einer Lehrerin und schrie dabei laut „Allahu akbar“. Glück für alle Beteiligten: Es handelte sich „nur“ um eine Attrappe aus Plastik. Da die Granate auf den ersten Blick nicht von einem Original zu unterscheiden war, saß der Schock tief. Die Lehrerin sowie die umstehenden Schüler hatten Todesangst.

Das ist allerdings der Fachkraft egal gewesen. Offenbar wollte der Marokkaner schon einmal üben, wie es ist, einen richtigen Terroranschlag zu verüben und Ungläubige direkt ins Jenseits zu befördern. Nicht mal vier Wochen nach einem Anschlag von zwei radikalisierten islamistischen Jugendlichen auf eine Sikh-Gemeinde in Essen, durch den drei Personen verletzt wurden, und nur zwei Monate nach verheerenden Sprengstoffanschlägen auf Flughafen und Metrostation im belgischen Brüssel mit 38 Toten und mindestens 340 Verletzten ließ die Schulleitung die Aktion des 15-Jährigen nicht als geschmacklos-makabre Tat durchgehen und informierte die Polizei.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte und klagte die Fachkraft entsprechend an. Allerdings zeigte man zugleich wieder Milde im Umgang mit ausländischen Straftätern und stellte dem 15-Jährigen bereits vor der Verhandlung eine milde Strafe in Aussicht. Da das Jugendrecht zur Anwendung kommt, darf sich die Fachkraft freuen, nicht hart bestraft zu werden. Auch beschloss das Gericht aus Rücksichtnahme auf die traumatisierte Fachkraft mit schwerer Kindheit, dass der Prozess ohne Publikum durchgeführt wird. Aber eine Bevorzugung ausländischer Straffälliger vor Gericht gibt es in der BRD ja nicht…


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